Wer darf sich versichern?
Angestellte und Arbeitnehmer, die in den letzten drei Jahren einen Bruttojahreslohn von mehr als 47.700 Euro im Jahr 2007 (errechnet aus Brutto-Monatsgehalt mal 12 plus Einmalzahlungen, beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Überstanden-Vergütung) erwirtschafteten, sowie Selbstständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen, ebenso sind Beamte oder Beamtenanwärter und Ärzte im Praktikum dem Personenkreis zuzuschreiben, die sich krankenversichern müssen.
Wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem genannten Zeitpunkt auf der Versicherungspolice. Der Vertrag gilt abgeschlossen sobald Sie eine schriftliche Annahmebestätigung oder eine Versicherungspolice erhalten haben.Die Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt allerdings bei Unfallen oder für den Ehegatten einer mindestens drei Monaten versicherten Person.
Kündigung der PKV
Sie können das Versicherungsverhätnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Bei einigen Versicherern auch zum Ende des Versicherungsjahres. In beiden Fällen jedoch erst nach der vereinbarten Mindestlaufzeit. Wenn Sie nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr. Bei Erhöhung der Beiträge oder herabsetzung der Leistung kann das Versicherungsverhältnis innerhalb eines Monats, nach Erhalt der Änderungsmitteilung, gekündigt werden. Bei Tod endet das Versicherungsverhältnis.Wenn Sie Ihre Private Krankenversicherung kündigen wollen, dann sollten Sie dies immer schriftlich und per Einschreiben tun.
Gesundheitsreform 2006
Seit dem 01.07.2007 bietet jeder Private Krankenversicherer einen Standardtarif an, der in etwa die gleichen Leistungen vorsieht wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung und ab 01.01.2009 wandelt sich dieser Tarif in einen Basistarif in dem die Beiträge nach Alter und Geschlecht ohne Risikozuschläge ermittelt werden, wobei der Basistarif nicht teurer sein darf als der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, der zurzeit bei ca. 500 Euro liegt. Sollte der Ehepartner ebenfalls im Basistarif mitversichert werden darf die Prämie nicht über 150% des Höchstbeitrages liegen.
Sparmöglichkeiten für Einsteiger
Auch für junge Menschen die sich für die Selbständigkeit entscheiden besteht die Möglichkeit für eine Private Krankenversicherung. Da jedoch in der Existenzgründung das Geld knapp ist, bieten einige Krankenversicherer sogenannte Elementar – oder Einsteigertarife an, in der die Leistungen vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Verbessert sich die finanzielle Situation kann der Versicherte ohne erneuten Gesundheits-Check in einen anderen Tarif wechseln. Um den Beitrag möglichst gering zu halten empfiehlt sich eine Selbstbeteiligung an, wo Sie einen entsprechenden Anteil Ihrer Gesundheitskosten selbst zahlen. Dadurch sinken die Beiträge bis zu 30%. Wer keine Kosten verursacht, bekommt am Jahresende je nach Versicherer bis zu 3 Monatsbeiträge zurück.