Bürgerentlastungsgesetz

Bisher waren die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur sehr eingeschränkt steuerlich absetzbar. Diese Regelung, durch die die Beiträge für eine private Vollversicherung nicht angemessen berücksichtigt wurden, beurteilten die Richter des Bundesverfassungsgerichts als Verstoß gegen das Grundgesetz. Im Bürgerentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber nun die steuerliche Förderung von Krankenversicherungsbeiträgen neu geregelt. Das beschert den Bürgern eine Steuerentlastung in Höhe von 9,5 Mrd. jährlich.

Bislang waren die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur bis zu einem Höchstbetrag von 1500/ 3000 Euro pro Jahr (ledig/ verheiratet) bei Arbeitnehmern und 2400/ 4800 Euro bei Selbstständigen abzugsfähig. Nun können ab 1. Januar 2010 die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vollständig abgesetzt werden. Es sollen alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die im Wesentlichen ein so genanntes Basisniveau, d. h. eine der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechende Versorgung absichern. Und zwar ohne Obergrenze und wichtig für Familien; der Beitrag für jede einzelne versicherte Person wirkt sich steuermindernd aus. Daher kann als Faustregel gelten, dass ein kinderloser, alleinstehender Angestellter weniger profitiert, während kinderreiche Familien und Selbstständige stark entlastet werden.

In dieser Gruppe kann die jährliche Ersparnis deutlich im vierstelligen Eurobereich liegen. Die Attraktivität der PKV steigt weiter. Es besteht nun zum ersten Mal die Möglichkeit, die Beiträge für Kinder, die bei Ihren Eltern privat mitversichert sind, vollständig abzusetzen.